Behandlungsablauf

1. Die kieferorthopädische Beratung

Bei Ihrem ersten Besuch wird der Kieferorthopäde feststellen, ob ein Behandlungsbedarf  besteht, und es wird zugleich festgelegt, wann der richtige Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn ist. Anschließend wird der Befund erläutert und vorhandene Anliegen des Patienten besprochen. Daher bitten wir, dass bei Kindern und Jugendlichen immer ein Elternteil anwesend ist.

Jedes Kind hat einen individuellen Entwicklungsstand, und jede Zahnfehlstellung stellt andere Therapieanforderungen. Aus diesem Grund kann der ideale Zeitpunkt des Behandlungsbeginns nur im persönlichen Gespräch ermittelt werden. Sind vorläufig keine Maßnahmen erforderlich, wird eine Wiedervorstellung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen. Sind jedoch kieferorthopädische Maßnahmen sofort notwendig, werden zu diesem Termin auch Planungsunterlagen erstellt.

Für einen Beratungstermin ist keine Überweisung vom Zahnarzt oder Hausarzt notwendig, und es entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Machen Sie sich keine Sorgen, wenn bei Ihrem Kind "etwas schief gewachsen ist", da Sie in einer Fachpraxis für Kieferorthopädie  immer in den besten Händen sind.

2. Erstellung diagnostischer Unterlagen und Behandlungsplanung

Für die Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes werden verschiedene diagnostische Unterlagen benötigt:

  • Abformung beider Kiefer zur Anfertigung der Planungsmodelle;
  • Röntgenbild zur Beurteilung der Zähne und der Kieferknochen (das OPG);
  • Röntgenbild zur Beurteilung der Gesichtsgeometrie (das Fernröntgenseitenbild);
  • Digitale Patientenfotos;
  • Belaganfärbung zur Bestimmung des Zahnpflegestatus;
  • Bei Erwachsenen ist manchmal eine Bissregistrierung erforderlich, um Fehlfunktionen der Kiefergelenke erkennen zu können.

Anhand dieser Unterlagen werden wir einen für Sie/Ihr Kind individuellen Behandlungsplan erstellen. Er ist das Ergebnis umfangreicher Analysen von Einzelbefunden, die zu einer umfassenden Diagnose führen. Danach sind die einzelnen Therapieschritte und auch die Behandlungsmethoden festzulegen. Gleichzeitig werden die erforderlichen Behandlungsapparaturen bestimmt, mit denen die gesetzten Behandlungsziele erreicht werden können.

3. Planbesprechung

Der individuelle Behandlungsplan wird Ihnen beim zweiten Termin ausführlich erklärt. Selbstverständlich werden wir uns viel Zeit für Sie reservieren, um alle Aspekte mit Ihnen zu besprechen und stehen Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung.

4. Die aktive kieferorthopädische Behandlung

Der Behandlungsablauf richtet sich nach dem individuell erstellten Behandlungsplan. Beim Vorliegen einer Zahn- und Kieferfehlstellung ergeben sich drei wesentliche Behandlungsaufgaben:

  • Korrektur der Kieferfehlstellung:
    Bei einer Kieferfehlstellung (skelettale Diskrepanz) zwischen Ober- und Unterkiefer sind zunächst kieferorthopädische Maßnahmen erforderlich, die das Wachstum eines Kiefers steuern und/oder das Wachstum des anderen Kiefers hemmen. Das Ziel ist, die Lage und die Größe der Kiefer aufeinander abzustimmen und somit das Profil des Patienten zu harmonisieren. Meistens wird diese orthopädische Korrektur mittels herausnehmbaren Zahnspangen erzielt. Die Dauer dieser Maßnahme hängt wesentlich von der Mitarbeit des Patienten ab, sollte aber nicht länger als 12 Monate dauern.
    Auch bei Erwachsenen ist heutzutage die Korrektur einer Kieferfehlstellung möglich. In ausgeprägten Fällen ist dazu eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich.
  • Korrektur der Zahnfehlstellung:
    In der modernen Kieferorthopädie verwendet man hierfür eine festsitzende Apparatur (Brackets). Diese Apparatur ermöglicht exakte Zahnbewegungen und hat eine hohe Effektivität. Die durchschnittliche Behandlungsdauer liegt bei 18 Monaten.
  • Korrektur der funktionellen Befunde:
    Ein wichtiger Aspekt der kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen ist das Abstellen der so genannten Habits (Daumenlutschen, Einsaugen der Unterlippe hinter die oberen Frontzähne, Zungenpressen, Nägelkauen, usw.), da diese sich negativ auf die Entwicklung der Zähne und Kiefer auswirken. Bei erwachsenen Patienten kommen ebenfalls oft funktionelle Probleme vor, wie Knirschen, Kauprobleme, Kiefergelenkbeschwerden. Diese müssen in den Behandlungsplan auch einbezogen werden.

5. Die passive kieferorthopädische Behandlung (die Retention)

Die letzte Phase einer kieferorthopädischen Behandlung wird als Retentionszeit bezeichnet und dient zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses. Der Umfang und die Dauer der Retentionszeit hängen vom Ausgangsbefund bzw. vom Ausmaß der Zahnbewegungen ab. Die Retentionszeit mit herausnehmbaren Apparaturen sollte aber mindestens 1 Jahr dauern. Die effektivste Methode, die Zähne zu stabilisieren, ist der geklebte Retainer, der aus einem sehr dünnen Draht besteht. Dieser wird auf die Innenseite der Zähne geklebt, so dass er von außen nicht sichtbar ist, und stört nicht beim Sprechen, Kauen oder Zähneputzen. Die geklebten Retainer sollten jedoch so lang wie möglich in den Mund behalten werden.

Um unseren Patienten entgegenzukommen und einen guten Service zu leisten, haben wir eine „Garantie-Regelung" eingeführt. Bei der Planbesprechung werden wir Sie darüber ausführlich informieren.